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Pflegekräfte aus Kroatien

Pflegekräfte aus Kroatien für Ihre Einrichtung

Kroatien ist EU-Mitglied. Pflegekräfte aus Kroatien brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis, und ihr Pflegeabschluss wird in der Regel automatisch anerkannt. Das macht Kroatien zu einem der schnellsten Wege zu neuen Fachkräften in Ihrem Team.

Pflegekraft im Gespräch mit einer Patientin
Status
EU-Bürger, kein Visum nötig
Anerkennung
in der Regel automatisch (EU-Richtlinie)
Deutsch
meist B2 für die Berufserlaubnis
Dauer
oft wenige Wochen bis Monate

Warum Pflegekräfte aus Kroatien?

Kurze Wege und klare EU-Regeln sorgen für einen schnellen und planbaren Start.

  • EU-Freizügigkeit: kein Visum, keine Arbeitserlaubnis, keine Vorabzustimmung
  • Pflegeabschlüsse für allgemeine Pflege werden nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in der Regel automatisch anerkannt
  • Kein Anpassungslehrgang und keine Kenntnisprüfung, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind
  • Kulturelle Nähe und kurze Anreise

Was Ihre Einrichtung braucht

  • Ein Arbeitsvertrag zu den in Deutschland üblichen Bedingungen
  • Etwas Vorlauf für die Berufserlaubnis bei der Landesbehörde
  • Eine feste Ansprechperson für die Einarbeitung
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche, gerne gemeinsam mit uns

Rechtlicher Weg nach Deutschland

Als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen Pflegekräfte aus Kroatien ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.

Für die Tätigkeit als Pflegefachkraft braucht es die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Abschlüsse der allgemeinen Pflege aus EU-Staaten werden nach der Richtlinie 2005/36/EG in der Regel automatisch anerkannt. Je nach Ausbildungsjahr prüft die Behörde im Einzelfall, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich ist ein Deutschnachweis erforderlich, in der Regel auf B2-Niveau.

Wir stellen die Unterlagen zusammen, begleiten den Antrag und planen mit Ihnen den Arbeitsbeginn.

Stand: September 2026. Die Einzelheiten prüfen wir für jeden Fall individuell.

Von der Anfrage bis zum ersten Arbeitstag

1

Bedarf klären

Stellen, Station und Starttermin.

2

Auswahl

Passende Profile, Interviews per Video oder vor Ort.

3

Berufserlaubnis

Antrag mit Diplom und Sprachnachweis.

4

Umzug

Anreise, Wohnung, Anmeldung.

5

Start & Integration

Einarbeitung und Begleitung.

Fragen zu Pflegekräften aus Kroatien

Brauchen Pflegekräfte aus Kroatien ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Kroatien ist Mitglied der EU. Kroatische Staatsangehörige dürfen in Deutschland ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
Wird der kroatische Pflegeabschluss automatisch anerkannt?
Abschlüsse der allgemeinen Pflege aus EU-Staaten werden nach der Richtlinie 2005/36/EG in der Regel automatisch anerkannt, ohne Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung. Die Landesbehörde prüft die Unterlagen und den Deutschnachweis.
Welches Deutschniveau ist nötig?
Für die Berufserlaubnis als Pflegefachkraft verlangen die Bundesländer in der Regel Deutschkenntnisse auf B2-Niveau.
Wie schnell kann eine Pflegekraft aus Kroatien anfangen?
Wenn Sprachnachweis und Unterlagen vorliegen, oft innerhalb weniger Wochen bis Monate. Wir planen den Ablauf gemeinsam mit Ihnen.

Pflegekräfte aus Kroatien anfragen

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