Pflegekräfte aus Kroatien für Ihre Einrichtung
Kroatien ist EU-Mitglied. Pflegekräfte aus Kroatien brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis, und ihr Pflegeabschluss wird in der Regel automatisch anerkannt. Das macht Kroatien zu einem der schnellsten Wege zu neuen Fachkräften in Ihrem Team.
Warum Pflegekräfte aus Kroatien?
Kurze Wege und klare EU-Regeln sorgen für einen schnellen und planbaren Start.
- EU-Freizügigkeit: kein Visum, keine Arbeitserlaubnis, keine Vorabzustimmung
- Pflegeabschlüsse für allgemeine Pflege werden nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in der Regel automatisch anerkannt
- Kein Anpassungslehrgang und keine Kenntnisprüfung, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind
- Kulturelle Nähe und kurze Anreise
Was Ihre Einrichtung braucht
- Ein Arbeitsvertrag zu den in Deutschland üblichen Bedingungen
- Etwas Vorlauf für die Berufserlaubnis bei der Landesbehörde
- Eine feste Ansprechperson für die Einarbeitung
- Unterstützung bei der Wohnungssuche, gerne gemeinsam mit uns
Rechtlicher Weg nach Deutschland
Als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen Pflegekräfte aus Kroatien ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.
Für die Tätigkeit als Pflegefachkraft braucht es die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Abschlüsse der allgemeinen Pflege aus EU-Staaten werden nach der Richtlinie 2005/36/EG in der Regel automatisch anerkannt. Je nach Ausbildungsjahr prüft die Behörde im Einzelfall, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich ist ein Deutschnachweis erforderlich, in der Regel auf B2-Niveau.
Wir stellen die Unterlagen zusammen, begleiten den Antrag und planen mit Ihnen den Arbeitsbeginn.
Stand: September 2026. Die Einzelheiten prüfen wir für jeden Fall individuell.
Von der Anfrage bis zum ersten Arbeitstag
Bedarf klären
Stellen, Station und Starttermin.
Auswahl
Passende Profile, Interviews per Video oder vor Ort.
Berufserlaubnis
Antrag mit Diplom und Sprachnachweis.
Umzug
Anreise, Wohnung, Anmeldung.
Start & Integration
Einarbeitung und Begleitung.